Nicht selten kommt es vor, dass entweder direkt zum Zeitpunkt der Heirat oder im Rahmen einer bevorstehenden oder laufenden Scheidung oder Trennung der Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie ermittelt werden muss. Das Immobilienvermögen spielt hierbei sogar häufig eine Schlüsselrolle, da es in vielen Fällen den höchsten Anteil am gemeinsamen Gesamtvermögen hat.
H&Z Immobilien berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich und steht bei der Bewertung der gemeinsamen Immobilie(n) an Ihrer Seite. Zahlreiche Wertermittlungsaufträge im Rahmen dieses Themenfeldes und viele Jahre Erfahrung sorgen dafür, dass wir auch schwierige Situationen souverän und mit der nötigen Sorgfalt gemeinsam bewältigen. Wir stellen den Verkehrswert Ihrer Immobilie fest und beantworten Ihnen sämtliche immobilienwirtschaftliche Fragen.
Wie eingangs erwähnt spielen Immobilien im Rahmen einer Scheidung eine bedeutende Rolle. Sie stellen in vielen Fällen einen Großteil des streitbaren Vermögens dar und eine objektive Bewertung des Verkehrswertes lässt sich bei einer Scheidung nur selten vermeiden. Mindestens eine Seite der Ex-Ehepartner macht ein professionelles Gutachten über den Immobilienwert in vielen Fällen zur Bedingung für die weitere Vermögensaufteilung und Einigung.
Auch wenn die Scheidung ruhig und im Einvernehmen abläuft empfiehlt es sich, einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen mit der Immobilienbewertung zu beauftragen. Die objektive Begutachtung der Immobilie(n) durch einen neutralen Gutachter schafft Fakten und vor allem Klarheit - sodass sich am Ende niemand benachteiligt fühlen muss. Das Streitpotential bei einer Scheidung wird hierdurch regelmäßig deutlich gemindert oder gar beseitigt.
Das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien blickt auf viele Jahre Erfahrung im Bereich der Immobilienbewertung zurück. Neben Nachlassangelegenheiten gehörten und gehören Trennungen und Scheidungen dabei zu den häufigsten Bewertungsanlässen. Von dieser langjährigen Erfahrung profitieren alle Seiten. Oftmals ist für ein Weiterkommen im Scheidungsprozess die Bewertung der gemeinsamen Immobilie zwingend erforderlich. Wir entscheiden gemeinsam mit unseren Klienten, wie wir diese Aufgabe optimal lösen können. Auf die Erstellung eines Vollgutachtens kann hierbei in vielen Fällen sogar verzichtet werden. Kurzgutachten oder Stellungnahmen zum Verkehrswert oder zu einzelnen Fragen können regelmäßig schon ausreichen, um für beide Seiten der Scheidung ein zufriedenstellendes Ergebnis herbeizuführen. Unser Ziel ist es, die bevorstehende Aufgabe ohne unnötigen Stress und vor allem ohne unnötige Kosten für unsere Klienten effizient zu lösen.
Gut zu wissen: Es kann bei einer Scheidung auch erforderlich sein, eine Immobilie zu einem vergangenen Wertermittlungsstichtag zu bewerten oder gleich mehrere Stichtage zu berücksichtigen. Die Bewertung wird hierdurch zwar umfangreicher, technisch und handwerklich stellt das jedoch kein Problem dar. Genau wie bei Fragen zu konkreten Umbauten oder Renovierungen, spielen diese Bewertungsaufgaben vor allem beim Thema Zugewinn eine Rolle. H&Z Immobilien berät Sie gerne kostenlos und unverbindlich zum Thema Scheidung. Hier geht es direkt zu allen typischen Fragen zum Thema Scheidung und Immobilienbewertung.
Vielfach müssen Eheleute in Scheidung über die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens oder ein Stellungnahme zum Marktwert gar nicht nachdenken. Entweder durch gerichtliche Anordnung oder durch Aufforderung / Veranlassung der Gegenseite ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen häufig zwingend. Aber auch ohne diesen Zwang, im Rahmen einer gütlichen Einigung, ist die Beauftragung eines externen Gutachters immer eine Überlegung wert. Durch die Meinung eines erfahrenen und unabhängigen Immobiliensachverständigen entsteht die Möglichkeit, zum frühestmöglichen Zeitpunkt Streit zu verhindern und Klarheit zu schaffen.
Die Vermeidung von Streit und langfristigen Gerichtsprozessen bedeutet auch, viel Zeit, Geld und Nerven einzusparen. Die Immobilienbewertung und Beratung durch einen unabhängigen Sachverständigen und Gutachter kann hierbei eine Schlüsselrolle spielen. Noch bevor wegen der Scheidung ein Rechtsstreit entbrennt, kann mit Hilfe eines Immobiliengutachtens hinsichtlich der regelmäßig größten Vermögens- und Streitposition, dem Immobilienwert, eine schnelle Einigung erzielt werden. Nicht ohne Grund raten viele Juristen und Juristinnen schon zu beginn der Scheidungsauseinandersetzung dazu, einen Gutachter zu involvieren. Neben dem Verkehrsgutachten i.S.d. BauGB sind einfache Stellungnahmen zum Verkehrswert oder Kurzgutachten häufig sogar schon ausreichend. Sind sich beide Seiten darüber einig, dass es nicht unbedingt ein "großes" Gutachten muss, besteht auch hier ein zusätzliches Einsparpotential. Auch dies bezüglich beraten wir Sie gerne kostenlos und und unverbindlich.
Im Rahmen einer Scheidung wird man früher oder später auch mit dem Begriff des Zugewinnausgleiches konfrontiert werden, da Ehepartner in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft leben. Man spricht hier auch vom gesetzlichen Güterstand. Der hier gemeinte Zugewinn definiert sich grundsätzlich nach § 1373 BGB und meint das während einer Ehe erworbene Vermögen der Ehepartner. Es werden hierbei das Anfangsvermögen bei Eintritt in die Ehe und das Endvermögen bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft gegenübergestellt. Kommt es zur Scheidung, wird der Zugewinn in aller Regel geteilt bzw. ausgeglichen, sofern nicht anderes in einem Ehevertrag geregelt ist.
Der Zugewinn kann neben erwirtschafteten Geldwerten auch aus der Wertsteigerung einer Immobilie bestehen. Diese Wertsteigerung kann unterschiedliche Ursachen haben. Zunächst kann die allgemeine Marktlage ursächlich sein. Diese ist in Deutschland insbesondere in Ballungsräumen aktuell angespannt und führt zu zahlreichen Preissteigerungen am Immobilienmarkt. Es kann jedoch auch sein, dass bauliche Maßnahmen an der konkreten Immobilien selbst zu einer Wertsteigerung führen, beispielsweise durch den Ausbau des Dachgeschosses oder umfassende Modernisierungsmaßnahmen. Städtebauliche Maßnahmen, wie die Errichtung von Freizeitanlagen, medizinischen Einrichtungen oder Schulen können wiederum Einfluss auf den Wert nehmen, ohne das Veränderungen am Objekt selbst durchgeführt wurden.
In einem konkreten Beispiel zum Zugewinn bedeutet dies für den Auszahlungsbetrag folgendes: Hat die Ehefrau schon vor der Heirat ein Einfamilienhaus erworben, dass nun in zehn Jahren Ehe 200.000 Euro Wertzuwachs erfahren hat, ist sie im Falle einer Scheidung dazu verpflichtet, dem Ehemann 100.000 Euro als Zugewinnausgleich auszubezahlen. Diese Rechnung geht jedoch nur auf, wenn der Ehemann selbst keine Vermögenssteigerungen während der Ehezeit erfahren hat.
Natürlich handelt es sich hierbei um ein abstraktes Beispiel. Im konkreten Einzelfall können sich die Beurteilung der Vermögenswerte und die entsprechenden Berechnungen schnell komplizierter darstellen. Es ist daher grundsätzlich immer empfehlenswert hierfür anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Immobilienbewertung bzw. die Bewertung von konkreten Einbauten oder Veränderungen ist hierbei jedoch notwendige Zuarbeit für die juristische Beurteilung der Situation. Es ist daher die typische Situation, dass die Beauftragung eines Gutachtens oder einer Stellungnahme von anwaltlicher Seite aus angeregt oder gefordert wird.
Gemeinsames Vermögen ohne Ehe: Auch Paare, die nicht verheiratet sind, haben häufig ein Interesse daran, bei einer Trennung hinsichtlich gemeinsamer Vermögenswerte fair und angemessen miteinander umzugehen. Vielfach ist die Bewertung einer Immobilie hierbei zwar nicht aus rechtlichen Gründen erforderlich, sie wird aber trotzdem gemeinschaftlich gewünscht. Da die Regelungen und Gesetze einer Ehe weitestgehend entfallen, ist ein objektiver Interessenausgleich nicht einfach. Wir unterstützen Paare dabei, ihre Immobilienwerte in einem sinnvollen Umfang zu prüfen. Neben vollständigen Verkehrswertgutachten tendieren insbesondere unverheiratete Paar dazu, es bei einem Kurzgutachten oder einer einfachen Stellungnahme zu belassen. Welche Form der Bewertung am besten zu Ihrer Situation passt, besprechen wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem ersten, kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch.
Die finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit spielen heutzutage eine immer größer werdende Rolle. Durch klare Vereinbarungen und Regeln in einem Ehevertrag können finanzielle Aspekte im Interesse der Eheleute definiert und abgesichert werden. Kommt es zu einer Scheidung, sind die wirtschaftlichen Folgen schon geregelt und es muss nicht gestritten werden. Da Immobilien in der Regel zu den bedeutsamsten Vermögenspositionen eines Menschen gehören, sind auch hierzu häufig Regelungen in einem Ehevertrag zu finden. Dabei kann es darum gehen, wem eine Immobilie rechtlich gehört und wer sie wie nutzen darf. Geht es beispielsweise um Immobilien, die von nur einer Seite mit in die Ehe eingebracht werden oder sollen mögliche Ausgleichsregelungen schon vor Eheschließung definiert werden, ist häufig die Feststellung des Verkehrswertes der Immobilie nötig. Diese Feststellung, die sich auch nur auf Teile einer Immobilie beschränken kann, kann durch einen Sachverständigen für Immobilienbewertung in Form eines Gutachtens getroffen werden. Hierzu berät H&Z Immobilien Sie als Sachverständigenbüro gerne kostenlos und unverbindlich - selbstverständlich auch in Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin.
Kann H&Z Immobilien uns rechtliche Fragen zum Thema Scheidung beantworten?
Die Beratung durch H&Z Immobilien beschränkt sich grundsätzlich auf immobilienwirtschaftliche Themen und insbesondere auf die Feststellung des Verkehrswertes. Sämtliche Fragen zum Thema Immobilienbewertung beantworten wir Ihnen selbstverständlich gerne. Eine anwaltliche Beratung, beispielsweise zum Ablauf des Scheidungsprozesses oder die Beantwortung steuerrechtlicher Fragen, gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Aufgabe übernimmt Ihr Rechtsbeistand bzw. Steuerberater.
Je nach Situation und Standort empfehlen wir Ihnen gerne einen unserer Kooperationspartner, sodass Sie auch für familienrechtliche Fragen einen kompetenten Ansprechpartner kennenlernen.
Ist die Erstellung eines teuren Verkehrswertgutachtens Pflicht bei einer Scheidung?
Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet ein Verkehrswertgutachten im Sinne des Baugesetzbuches zu erstellen. Sie entscheiden selbst, welche Art der Bewertung für Sie optimal ist. Insbesondere bei gütlichen, einvernehmlichen Scheidungen ohne Streit können günstigere Alternativen sinnvoll sein. Auch bei unverheirateten Paaren, wo ein Scheidungsverfahren keine Rolle spielt, kommen kostengünstigere Bewertungsmethoden in Betracht.
In einem gemeinsamen Gespräch beraten wir Sie gerne diesbezüglich. Wir erläutern Ihnen, worauf Sie bei einem Immobiliengutachtung für eine Scheidung achten sollten, welche Formen der Wertermittlung möglich sind und welche Kosten für ein Gutachten oder eine Stellungnahme auf Sie zukommen.
Müssen alle Parteien bei der Begehung der Immobilie anwesend sein ?
H&Z Immobilien verlangt die Anwesenheit aller beteiligten Parteien einer Scheidung grundsätzlich nicht. Es ist jedoch empfehlenswert, wenn alle Beteiligten anwesend sind. So kann vermieden werden, dass der Verdacht von Absprachen und Gefälligkeiten aufkommt und niemand fühlt sich benachteiligt. Die Kontaktaufnahme zur "Gegenseite" für eine Terminabsprache kann auch durch uns als Sachverständigenbüro erfolgen.
Die Entscheidung darüber, wer eine Immobilie betreten darf und wer nicht, treffen letztendlich immer die Eigentümer, die hierzu berechtigt sind. H&Z Immobilien kann als beauftragtes Sachverständigenbüro nicht entscheiden, wer anwesend sein darf.
Was wird bei einer Immobilienbewertung alles mit bewertet?
Häufig wird im Rahmen von Scheidungen gefragt, ob auch Mobiliar und Ausstattung in die Wertermittlung einfließen. Dies ist nicht der Fall. Das Verkehrswertgutachten umfasst die Wertermittlung des Grundstücks einschließlich der aufstehenden baulichen Anlagen und Außenanlagen. Möbelstücke, Teppiche, Elektrogeräte und ähnliche, mobile Gegenstände zählen nicht zum Verkehrswert der Immobilie.
Immer wieder strittig ist es, ob fest installierte Einrichtungsteile wie beispielsweise Alarmsysteme oder Einbauküchen zum Immobilienwert zählen. Hier ist maßgeblich, ob es sich um verkaufsfertige, frei eingestellte Objekte handelt. Diese fließen i.d.R. nicht in den Immobilienwert ein. Sonderanfertigungen, die mit dem Gebäude eine Einheit bilden, können wiederum durchaus zum Immobilienwert hinzugerechnet werden. Hier ist eine Beurteilung vor Ort unumgänglich. Sollte eine derartige Hinzurechnung erfolgen, wird Ihnen dies ausführlich erläutert - dies ist auch unabhängig von Scheidungen üblich.
Können einzelne Bestandteile der Immobilie bei der Bewertung ausgeklammert werden?
Ein vollständiges Verkehrswertgutachten beinhaltet und berücksichtigt grundsätzlich alle wesentlichen Bestandteile der Immobilie. Insoweit dies ausdrücklich erwünscht ist, können jedoch einzelne Bestandteile auch ausgeklammert werden. Dies wird jedoch in jedem Fall schriftlich vereinbart und eindeutig kenntlich gemacht.
So kann beispielsweise die neue Garage, die bei einer Trennung oder Scheidung nicht berücksichtigt werden soll, da sie bereits nach oder vor dem Zusammenleben durch eine Partei alleine angeschafft wurde, für das Endergebnis unberücksichtigt bleiben. Das Vorhandensein der Garage wird jedoch trotzdem erfasst und abgebildet. Es entfällt nur der Wertansatz.
Insbesondere bei rechtlichen Auseinandersetzungen und zur Vorlage bei Behörden kann diese Vorgehensweise jedoch zur Ablehnung der Anerkennung der Bewertung führen. Derartige Besonderheiten sollten daher in jedem Fall mit allen Beteiligten im Vorfeld besprochen werden. So sollten neben den in Scheidung lebenden, ehemaligen Lebensgefährten auch die Rechtsbeistände informiert sein.
Was ist ein Schiedsgutachten und wie kann man es beauftragen?
Um spätere Auseinandersetzungen zumindest teilweise zu vermeiden, besteht die Möglichkeit der Erstellung sogenannter Schiedsgutachten. Auch wenn beide Eheleute verstritten und sich uneinig sind, haben sie die Möglichkeit gemeinsam einen sachverständigen Gutachter zu beauftragen. In diesem Fall beauftragen beide Parteien ein gerichtstaugliches Gutachten, dessen Ergebnis für beide Seiten bindend ist. Voraussetzung hierfür ist eine gültige Schiedsgutachtenabrede. So kann es vermieden werden, dass im Verlauf des Streits oder des Prozesses mehrere Gutachten durch möglicherweise mehrere Parteien beauftragt werden. Vor allem aus Kostensicht können Schiedsgutachten daher eine sinnvolle Alternative sein.
Wir sind gerne bereit, mit Ihnen und auch mit Ihrem Rechtsbeistand gemeinsam die mögliche Beauftragung eines Schiedsgutachtens zu besprechen. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass wir mit der juristischen Vertretung der "Gegenseite" in Kontakt treten, um eine mögliche Gutachtenerstellung im Interesse beider Parteien zu besprechen.
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung: H&Z Immobilien aus Berlin Köpenick
Informationen
Sachverständigenbüro
H&Z Immobilien aus Berlin Köpenick
Tel.: 030 - 5587 58 57
Mail: info@h-z-immobilien.de
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Das Sachverständigenbüro H&Z Immobilien ist ein inhabergeführtes Immobilienunternehmen aus Berlin Köpenick, das sich insbesondere auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Wohnungen spezialisiert hat. Das Sachverständigenbüro existiert seit 2015. Der Geschäftsführer und Inhaber Benjamin Zühlke, geboren in Schöneiche bei Berlin, steht seinen Klienten als DEKRA-zertifizierter (D1 Plus) Sachverständiger für Immobilienbewertung, geprüfter und staatlich anerkannter Immobilienkaufmann (IHK), Schimmelexperte und erfahrener Immobilienberater für sämtliche Fragen zum Thema Immobilienbewertung und Immobilienanalyse in Berlin und Brandenburg zur Verfügung.
Zum Leistungsspektrum vom Sachverständigenbüro H&Z Immobilien gehören insbesondere die Erstellung von Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) i.S.d. § 194 BauGB, Kurzgutachten und Stellungnahmen zum Verkehrswert.
Darüber hinaus berät H&Z Immobilien seine Klienten zu den immobilienwirtschaftlichen
Themen Immobilienkauf, Immobilienverkauf, grundstücksbezogene Rechte und Lasten und Beschaffung von immobilienwirtschaftlich relevanten Dokumenten und Informationen.